Service EU – Verordnung
Beim Kauf einer Klimaanlage ohne Montage, oder Inbetriebnahme muss vom Endkunden bestätigt werden, dass die Installation von einem zertifiziertem Unternehmen ausgeführt wird.
Gerne steht Ihnen das Team unserer Partner-Firma, KälteTechnik Jenauth, für Fragen rund um die Montage zur Verfügung. Erreichbar unter office@ktj.at.
VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014
KAPITEL III INVERKEHRBRINGEN UND ÜBERWACHUNG DER VERWENDUNG
Artikel 11 Beschränkungen des Inverkehrbringens
1. Nicht hermetischgeschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird.